Zweckentfremdungsverbot in Dresden: Was Gäste und Firmen wissen sollten | STAYTIME
Alle Artikel
Ratgeber·

Zweckentfremdungsverbot in Dresden: Was Gäste und Firmen wissen sollten

Seit 2024 erlaubt ein sächsisches Gesetz den Städten, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verbieten. Leipzig hat davon bereits Gebrauch gemacht, in Dresden wird eine eigene Satzung vorbereitet. Was heißt das für Gäste und Firmen, die eine Unterkunft suchen?

Was ist ein Zweckentfremdungsverbot?

Mit einem Zweckentfremdungsverbot kann eine Stadt verhindern, dass normale Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt werden oder spekulativ leer stehen. Ziel ist, mehr Wohnraum für Menschen zu sichern, die dauerhaft in der Stadt leben.

Wie ist der Stand in Sachsen und Dresden?

Das sächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist seit März 2024 in Kraft. Es gibt Städten die Möglichkeit, eigene Satzungen zu erlassen. Leipzig hat seit September 2024 eine solche Satzung, Dresden hat 2026 einen Entwurf vorgelegt. Den aktuellen Stand veröffentlicht die Stadt Dresden auf ihrer Website.

Was bedeutet das für Gäste?

Für dich als Gast ändert sich in erster Linie, dass das Angebot an kurzfristigen Ferienwohnungen in manchen Vierteln kleiner werden kann. Umso wichtiger ist ein Anbieter, der seine Wohnungen professionell und rechtssicher betreibt.

Unser Ansatz

STAYTIME setzt auf Wohnen auf Zeit für Berufstätige, Monteure und Projektteams, die für Wochen oder Monate in Dresden, Chemnitz oder Pulsnitz leben. Wir beobachten die Regeln genau und stimmen unser Angebot darauf ab. Frag uns gern direkt, wenn du eine Unterkunft für einen längeren Zeitraum suchst.